Das Thema Brandschutz spielt bei neuen Bauprojekten eine immer größere Rolle. Daher ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Brandschutzplaner ab den ersten Entwurf unumgänglich und kann im späteren Verlauf der Bauphase große Kosten und viel Zeit sparen.

Besonders bei  neuen Bauprojekten spielt eine enge Zusammenarbeit mit einem Brandschutzplaner eine immer größere Rolle, weshalb diese schon ab dem ersten Entwurf unumgänglich ist und Sie im späteren Verlauf der Bauphase viele Kosten und Mühen sparen lässt.

Für Ihre auf Sie zugeschnittene individuelle Lösung, stehen Ihnen unsere Brandschutzplaner der IS – Schwerin Ingenieure GmbH beratend mit unseren Bauplanern zur Seite und erarbeitet mit Ihnen brandschutztechnische Nachweise bzw. Konzepte für Ihr Gebäude.

Durch die Eintragung in die "Liste der Brandschutzplaner" der Ingenieurkammer MV verfügen wir über die Qualifikation, Ihnen alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen zu erstellen und Ihnen auch im späteren Verlauf der Bauphase eine fachgerechte Beratung und Bauleitung anzubieten.

Um sich noch einen besseren Überblick über unsere Leistungen zu verschaffen, klicken sie auf die folgenden Punkte:  

Brandschutznachweise

In der Landesbauordnung ist die Vorlage eines Brandschutznachweises als Bestandteil der Bauantragsunterlagen zwingend vorgeschrieben. Mit der Eintragung von Mitarbeitern unseres Betriebes in die Liste der Brandschutzplaner der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommerns können wir diese ohne zusätzliche Prüfung durch Prüfingenieure erstellen (gilt nicht für Sonderbauten und Gebäude der Klasse 5).

Brandschutzkonzepte

Für Sonderbauten und Gebäude, bei denen Abweichungen von den geltenden Vorschriften und Festlegungen der Landesbauordnung vorliegen bieten wir die Erstellung von Brandschutzkonzepten an. Diese Brandschutzkonzepte werden von uns auf Ihr Projekt individuell angepasst unter Beachtung sämtlicher baurechtlicher Vorgaben. Unsere Brandschutzlösung erfüllt somit den von Ihnen vorgegebenen Entwurf und sichert die geplante Nutzung und die Baukosten.

Fachbauleitung Brandschutz

Wir Übernehmen für Sie die gemäß der Landesbauordnungen geforderte Fachbauleitung Brandschutz bei der Bauausführung. Wir Unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der Vorgaben der Baugenehmigung.

Organisatorische Brandschutzplanung

Wir erstellen für Sie:

Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095

Diese Pläne werden von der Feuerwehr gefordert.
Wir stimmen die Pläne mit der öffentlichen Feuerwehr ab.
Die Pläne werden bei der Feuerwehr und der Brandmeldeanlage hinterlegt.

Flucht- und Rettungswegepläne gemäß DIN ISO 23601

Diese Pläne werden gemäß Arbeitsstättenverordnung, der Berufsgenossenschaft und den örtlichen Feuerwehren gefordert.
Die Pläne werden in Anzahl und Inhalt den örtlichen Gegebenheiten angepasst und in gerahmter Ausfertigung zum Aufhängen in Fluren, Treppenhäusern, Laufgängen usw. geliefert.

Wir können Ihnen die Pläne auch in den Sprachen Englisch, Ukrainisch, Arabisch und Russisch anbieten.

Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096 Teil A,B und C

Gemeinsam mit unseren Auftraggebern erarbeiten wir ein Dokument, das auf das bestimmte Objekt zugeschnittene Regeln, organisatorische Abläufe und Verhalten in der Brandverhütung und im Brandfall enthält.

 

IS Schwerin
Werkstraße 104
19061 Schwerin
Tel.: +49(0)385 - 646 26 0
Fax: +49(0)385 - 611 93 0
E-mail: info@is-schwerin.de